Artikel 20 LIRPF: Steuerminderung für Arbeitseinkünfte (2026)
Vollständige Erklärung von Artikel 20 des spanischen Einkommensteuergesetzes: Was ist die Minderung für Arbeitseinkünfte, wer kann sie anwenden, Beträge und praktische Beispiele. Aktualisiert 2026.
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Was ist Artikel 20 des Gesetzes 35/2006?
Artikel 20 des Gesetzes 35/2006 (Spanisches Einkommensteuergesetz – LIRPF) legt eine Minderung für das Erzielen von Arbeitseinkünften fest. Es ist ein Steuervorteil, der darauf ausgelegt ist, die Steuerlast für Arbeitnehmer mit niedrigem und mittlerem Einkommen zu erleichtern.
Diese Minderung wird direkt auf die Netto-Arbeitseinkünfte angewendet und reduziert die Bemessungsgrundlage, auf der die Einkommensteuer berechnet wird. In der Praxis bedeutet dies weniger Steuern zahlen, wenn Sie die Anforderungen erfüllen.
Offizielle Quelle: BOE-A-2006-20764 – Gesetz 35/2006 vom 28. November über die Einkommensteuer für natürliche Personen.
Voraussetzungen für die Anwendung der Minderung
Um von dieser Minderung zu profitieren, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:
1. Grenze der Netto-Arbeitseinkünfte
Ihre Netto-Arbeitseinkünfte müssen unter €19.747,50 jährlich liegen.
Nettoeinkünfte werden wie folgt berechnet:
Nettoeinkünfte = Bruttoeinkünfte − Abzugsfähige Ausgaben (Art. 19.2 a-e)
Abzugsfähige Ausgaben gemäß Artikel 19.2 umfassen:
- a) Sozialversicherungsbeiträge
- b) Abzüge für passive Rechte
- c) Beiträge zu Waisenfonds
- d) Gewerk- und Berufsverbandsbeiträge (mit Grenzen)
- e) Rechtsverteidigungskosten (bis €300)
Wichtig: Die €2.000 für „sonstige Ausgaben" (Buchstabe f von Artikel 19.2) werden nicht abgezogen, wenn die Grenze nach Artikel 20 berechnet wird.
2. Grenze für andere Einkünfte
Sie dürfen keine anderen Einkünfte als Arbeitseinkünfte über €6.500 jährlich haben (abzüglich steuerfreier Einkünfte).
Dazu gehören:
- Kapitaleinkünfte (Zinsen, Dividenden)
- Immobilieneinkünfte (Mieten)
- Einkünfte aus Geschäftstätigkeit
- Kapitalgewinne
Wenn Sie andere Einkünfte über €6.500 haben, können Sie diese Minderung nicht anwenden, unabhängig von Ihrem Gehalt.
Minderungsbeträge
Die Minderung variiert je nach Ihrem Niveau der Netto-Arbeitseinkünfte. Es gibt drei Stufen:
Stufe 1: Einkünfte ≤ €14.852
Feste Minderung: €7.302 jährlich
Wenn Ihre Netto-Arbeitseinkünfte gleich oder unter €14.852 sind, wenden Sie die maximale Minderung an.
Beispiel: Bei €14.000 Nettoeinkünften beträgt die Minderung €7.302. Nettoeinkünfte nach Minderung = €14.000 − €7.302 = €6.698
Stufe 2: Einkünfte zwischen €14.852 und €17.673,52
Abnehmende Minderung
Die Formel lautet:
Minderung = €7.302 − 1,75 × (Nettoeinkünfte − €14.852)
Beispiel: Bei €16.000 Nettoeinkünften:
- Differenz: €16.000 − €14.852 = €1.148
- Minderung: €7.302 − (1,75 × €1.148) = €7.302 − €2.009 = €5.293
- Nettoeinkünfte nach Minderung = €16.000 − €5.293 = €10.707
Stufe 3: Einkünfte zwischen €17.673,52 und €19.747,50
Minimale abnehmende Minderung
Die Formel lautet:
Minderung = €2.364,34 − 1,14 × (Nettoeinkünfte − €17.673,52)
Beispiel: Bei €18.500 Nettoeinkünften:
- Differenz: €18.500 − €17.673,52 = €826,48
- Minderung: €2.364,34 − (1,14 × €826,48) = €2.364,34 − €942,19 = €1.422,15
- Nettoeinkünfte nach Minderung = €18.500 − €1.422,15 = €17.077,85
Einkünfte ≥ €19.747,50
Keine Minderung
Wenn Ihre Netto-Arbeitseinkünfte €19.747,50 oder mehr betragen, haben Sie keinen Anspruch auf diese Minderung.
Zusammenfassungstabelle der Minderungen
| Netto-Arbeitseinkünfte | Anwendbare Minderung |
|---|---|
| ≤ €14.852 | €7.302 (Maximum) |
| €14.852,01–€17.673,52 | €7.302 − 1,75 × (Einkünfte − €14.852) |
| €17.673,52–€19.747,50 | €2.364,34 − 1,14 × (Einkünfte − €17.673,52) |
| ≥ €19.747,50 | €0 |
Begrenzung: Der Saldo kann nicht negativ werden
Das Gesetz stellt ausdrücklich fest:
„Als Ergebnis der in diesem Artikel vorgesehenen Minderung kann der resultierende Saldo nicht negativ sein."
Das bedeutet: Wenn Ihre Nettoeinkünfte niedriger sind als die Minderung, auf die Sie Anspruch hätten, ist die Minderung auf den Betrag der Nettoeinkünfte begrenzt.
Beispiel: Wenn Ihre Nettoeinkünfte €5.000 betragen, ist die maximale Minderung €5.000 (nicht €7.302), sodass die Nettoeinkünfte auf €0 reduziert werden.
Wie wirkt sich Artikel 20 auf Ihr Nettogehalt aus?
Die praktische Auswirkung dieser Minderung ist eine geringere Steuerbemessungsgrundlage, was bedeutet:
- Niedrigere Einkommensteuer im Jahr
- Niedrigere monatliche Einbehalte auf der Gehaltsabrechnung
- Höheres monatliches Nettogehalt
Bei einem Gehalt von €14.000 Netto können Sie bis zu €7.302 weniger Steuerbemessungsgrundlage haben, was je nach Einkommensteuer-Stufensatz eine Einsparung von €1.000–€2.000/Jahr bedeuten kann.
Berechnen Sie den Einfluss dieser Minderung
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Diese Berechnung dient nur zur Orientierung und ersetzt keine professionelle Steuerberatung.
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